GRI – Global Reporting Initiative

Die GRI wurde 1997 in Boston nach dem öffentlichen Aufschrei über die Umweltschäden durch die Ölkatastrophe der Exxon Valdez gegründet. Die Wurzeln liegen in den Non-Profit-Organisationen CERES und dem Tellus-Institute (mit Beteiligung des UN-Umweltprogramms UNEP). Ziel war es, den ersten Mechanismus zur Rechenschaftslegung zu schaffen, um sicherzustellen, dass Unternehmen sich an die Grundsätze verantwortungsvollen Umweltverhaltens halten, der dann auf soziale, wirtschaftliche und Governance-Fragen ausgeweitet wurde.

Die erste Version des damaligen GRI-Leitfadens (G1), der im Jahr 2000 veröffentlicht wurde, stellet den ersten globalen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Im folgenden Jahr wurde die GRI als unabhängige, gemeinnützige Institution gegründet. Im Jahr 2002 zog die GRI nach Amsterdam, Niederlande, um, und die erste Aktualisierung der Richtlinien (G2) wurde veröffentlicht. Da die Nachfrage nach GRI-Berichterstattung und die Akzeptanz von Organisationen stetig zunahm, wurden die Richtlinien erweitert und verbessert, was zu G3 (2006) und G4 (2013) führte.

Da sich die Beteiligung an der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der ganzen Welt verbreitete, begann GRI mit der Eröffnung einer Reihe von Regionalbüros. Dies führte zum heutigen Netzwerk von Hubs in Brasilien (2007), China (2009), Indien (2010), den USA (2011), Südafrika (2013), Kolumbien (2014) und Singapur (2019). Globale GRI-Konferenzen wurden (in Amsterdam) in den Jahren 2006, 2008, 2010 und 2016 abgehalten, wobei der Schwerpunkt seitdem auf regelmäßigeren regionalen oder virtuellen Gipfeltreffen liegt.

Im Jahr 2016 ging die GRI von der Bereitstellung von Richtlinien zur Festlegung der ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – den GRI-Standards – über. Die Standards werden weiterhin aktualisiert und ergänzt, einschließlich neuer Themenstandards zu Steuern (2019) und Abfall (2020).

Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort. Die Leitlinien bieten auch eine internationale Referenz für diejenigen, die an den Angaben von Organisationen in Bezug auf deren Unternehmensführung sowie den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungsdaten und Auswirkungen interessiert sind. Die Leitlinien bieten eine Hilfestellung bei der Ausarbeitung aller Arten von Dokumenten, die solche Angaben erfordern.

Sie wurden unter Einbeziehung zahlreicher Stakeholder aus der Wirtschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, der Zivilgesellschaft und den Finanzmärkten sowie Wirtschaftsprüfern und Fachleuten verschiedener Disziplinen und in enger Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Regierungsbehörden in mehreren Ländern entwickelt. Die Entwicklung der Leitlinien erfolgt in Übereinstimmung mit international anerkannten Berichterstattungsdokumenten (Global Alignment), auf die in den Leitlinien verwiesen wird.

Die meisten großen deutschen Unternehmen erstellen neben Jahresbilanzen und Geschäftsberichten freiwillig auch Nachhaltigkeitsberichte, in denen sie über die sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimensionen ihrer Unternehmenstätigkeit Rechenschaft ablegen. Zur Qualitätssicherung und zur Vergleichbarkeit ist es wichtig, dass diese Berichte gewissen Standards entsprechen. Während die finanzielle Berichterstattung von Unternehmen gesetzlich eng geregelt ist, ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung vergleichsweise frei von regulatorischen Rahmenbedingungen zu Form und Inhalt – auch die seit 2017 für einen definierten Kreis von Unternehmen bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Nichtfinanziellen Erklärung lässt noch weite Freiräume.

Im Bereich der Freiwilligkeit haben sich die Richtlinien der Global Reporting Initiative zum weltweit führenden Berichtsrahmen entwickelt ( International – GRI Studie 2020 ). Die von deutschen Unternehmen vorgelegten Nachhaltigkeitsberichte folgen überwiegend diesen Richtlinien (https://csr.nrw.de/no_cache/csr-leitlinien/csr-standards/).

Die GRI-Standards repräsentieren damit eine “global best practice“ für die öffentliche Berichterstattung zu verschiedenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen. Eine auf den Standards basierende Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert über die positiven oder negativen Beiträge einer Organisation zu einer nachhaltigen Entwicklung.

Die modularen, miteinander verbundenen GRI-Standards (deutsche Fassung hier abrufbar ; zuletzt genutzt Oktober 2020) sollen in erster Linie als ein Satz zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, der sich auf wesentliche Themen konzentriert, verwendet werden. Die drei universellen Standards werden von jeder Organisation, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, verwendet. Eine Organisation wählt außerdem themenspezifische Standards − ökonomische, ökologische oder soziale − aus, um über ihre wesentlichen Themen zu berichten.

Die Erstellung eines Berichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards gibt aus Sicht der Vereinigung ein umfassendes Bild über die wesentlichen Themen eines/r Unternehmens/Organisation, die damit verbundenen Auswirkungen sowie darüber, wie diese gehandhabt werden. Darüber hinaus kann eine Organisation ausgewählte GRI-Standards vollständig oder teilweise verwenden, um spezifische Informationen anzugeben.

Quelle: https://www.globalcompact.de/wAssets/docs/Reporting/verbindungen_schaffen-nutzung_der_GRI_G4_leitlinien_zur_berichterstattung_ueber_die_Global_Compact_Prinzipien.pdf

Die Leitlinien der Global Reporting Initiative stellen einen Berichtsrahmen dar, der die Angaben definiert, über die die Unternehmen berichten können. Dies sind einerseits 56 allgemeine Angaben, die Informationen zum Unternehmen und zum Berichtsprofil umfassen, andererseits 79 themenspezifische Angaben. Letztere sind zusammengefasst in 33 themenspezifische Standards, die unterteilt sind in Wirtschaftliche Standards (6 Standards mit 13 Angaben), Umweltstandards (8 Standards mit 32 Angaben) und Soziale Standards (19 Standards mit 34 Angaben). Jeder themenspezifische Standard enthält neben den themenspezifischen Angaben auch Angaben zum Managementansatz. Das berichtende Unternehmen muss sich zwischen zwei Optionen entscheiden:

umfassend oder Kern.

Bei Wahl der Option umfassend sind alle 56 allgemeinen Angaben zu beantworten, bei der Option Kern nur mindestens 33. Um zu definieren, über welche themenspezifischen Standards berichtet werden soll, führt das berichtende Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse durch. Standards gelten als wesentlich, wenn sie die wesentlichen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation wiedergeben oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder maßgeblich beeinflussen. Ist ein Standard als wesentlich definiert, dann muss bei der Option umfassend über jede der zugehörigen themenspezifischen Angaben berichtet werden, bei der Option Kern nur über mindestens eine Angabe. Wird über eine ausgewählte Angabe nicht vollständig berichtet, müssen die Auslassungen im GRI-Inhaltsindex, der jedem Bericht beizufügen ist, angegeben und begründet werden.

Transparency International kommt in der Studie 2020 zu den Ergebnis, das in Deutschland nur fünf von 19 Unternehmen die Option umfassend wählten. In der Studie 2016 hatten noch 7 Unternehmen die Option umfassend gewählt. Inzwischen berichtet Siemens nicht mehr in Übereinstimmung mit den GRI-Standards, sondern orientiert sich nur noch daran – und wurde deshalb aus der Stichprobe herausgenommen. Bayer und REWE sind von der Option umfassend zur Option Kern gewechselt. Mit der Option umfassend verblieben also in der Stichprobe BASF, BMW, Daimler und Volkswagen – alles große Unternehmen der verarbeitenden Industrie. Hinzugekommen ist Telefónica Deutschland.

Quelle: https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2020/TI_GRI-Studie-2019_20-07-29.pdf
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Green Bond – was ist das?

Green Bonds sind Anleihen, deren Emissionserlöse ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen (Re-)Finanzierung geeigneter grüner Projekte verwendet werden und die an den vier Kernkomponenten der Green Bond Principles (kurz „GBP“; siehe hierzu auch Green Bonds Principles ) ausgerichtet sind. Dabei kann es sich um neue und/oder bereits bestehende Projekte handeln.

Derzeit (zweite Jahreshälfte 2020) läuft eine Konsultation der EU zu Green Bonds (Green Bond Consultation Document).

Green Bonds sind abzugrenzen von Social Bonds (siehe hierzu Social Bonds Principles aus Juni 2020) sowie den Sustainability Bonds (siehe hierzu Sustainability Bonds Guidelines aus Juni 2018) zu denen es inhaltliche Überschneidungen geben kann.

Die vier Kernkomponenten der GBP (die sich so auch bei den SBP und SBG wieder finden) sind:

1. Verwendung der Emissionserlöse (Use of Proceeds)

2. Prozess der Projektbewertung und -auswahl (Process for Project Evaluation & Selection)

3. Management der Erlöse (Management of Proceeds)

4. Berichterstattung (Reporting)

Es gibt gegenwärtig vier Arten von Green Bonds (zusätzliche Arten können aus der Weiterentwicklung des Marktes hervorgehen; sie werden im Rahmen der jährlichen GBP Aktualisierung eingearbeitet):

Standard Green Use of Proceeds Bond: eine standardmäßige Schuldverschreibung, die eine Forderung dem Emittenten gegenüber begründet und an den GBP ausgerichtet ist. Der Emittent garantiert die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung der Anleihe. Durch dieses sog. unbedingte Rückgriffsrecht (auch Full- Recourse Financing genannt) auf den Emittenten weist ein Use-of-Proceeds- Bond die gleiche Bonität auf wie andere, nicht-grüne Anleihen dieses Emittenten. BEACHTE: Daraus ergibt sich eine für umweltbewusste Investoren wenig erfreuliche Situation, dass grundsätzlich auch Erträge aus weniger umweltfreundlichen Aktivitäten des Emittenten für den Schuldendienst des Green Bonds herangezogen werden können.

Green Revenue Bond: eine an den GBP ausgerichtete Schuldverschreibung ohne Anspruch gegenüber dem Emittenten, bei der die Zahlungsströme in Form von Umsätzen, Provisionen, Steuern etc. das Kreditrisiko darstellen und deren Emissionserlöse in verwandte oder unverwandte grüne Projekte fließen.

Green Project Bond: eine den GBP folgende Projektanleihe für ein oder mehrere grüne Projekte, bei der der Investor direkt den Projektrisiken ausgesetzt ist und die mit oder ohne Forderung gegenüber dem Emittenten ausgestaltet sein kann.

Wird ein Green Bond als „Green Revenue Bond“ oder „Green Project Bond“ ausgestaltet, ist ein Rückgriffsrecht auf die Eigenkapitalgeber nicht gegeben. Wie bei einer Projektfinanzierung erfolgen Zinszahlung und Tilgung der Anleihe ausschließlich aus den Einnahmen der Projekte, die durch den Green Bond finanziert worden sind. Das in sich nun geschlossene Umweltkonzept geht für den Anleger allerdings mit einem höheren Ausfallrisiko einher. Dies ist ein Folge aus der Non-Recourse-Ausgestaltung des Green Revenue / Project Bonds mit entsprechenden Auswirkungen auf die Nominalverzinsung.

Green Securitised Bond: eine GBP konforme Schuldverschreibung, die durch ein oder mehrere grüne Projekte besichert ist. Zu dieser Kategorie zählen Pfandbriefe, ABS, MBS oder andere Strukturen. Generell sind die Zahlungsströme aus den Vermögenswerten die erste Rückzahlungsquelle.

(Quelle: GBP Stand Juni 2018 Green Bonds Principles )

Die Grünen Bundeswertpapiere richten sich an diesen von der International Capital Market Association („ICMA“) veröffentlichten Green Bonds Principles aus (Schlaglichter „Grüne Bundeswertpapiere“ ).

Auf europäischer Ebene ist seit Juni 2018 eine Expertengruppe (sog. Technical Expert Group, kurz „TEG“) u.a. damit betraut, die Grundlage einer EU-Normierung für „Grüne Anleihen“ zu erarbeite. Derzeit, Stand September 2020, ist ein Entwurf einer EU-Norm für „Grüne Anleihen“ verfügbar an dem sich auch das Bundesfinanzministerium bereits orientiert (TEG report green bond standard ) sowie ein Anwenderleitfaden (TEG green bond standard usability guide ).

Zum Vergleich der einzelnen Rahmenkonzepte

(Quelle: TEG „EU Green Bond Standard“ Link siehe oben)

Zuordnung der im Rahmen der Rio+20 Konferenz in 2012 erarbeiteten, im Jahr 2015 verabschiedeten, politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen, „Sustainable Debvelopment Goals“ (Ziele zur nachhaltigen Entwicklung kurz „SDG“, diese sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten), zu den GBP Grundsätzen sowie Social Bond Grundsätzen (kurz „SBP“; siehe auch Social Bonds Principles aus Juni 2020).

Die SDGs sind in Deutschland auch unter dem Begriff „Agenda 2030“ geläufig. Der offizielle, etwas sperrige deutsche Titel lautet „Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf
Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf
Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf
Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf

Nachtrag zu Social Bonds; dies sind Schuldtitel, die neben der Finanzierung von ökologischen Projekten auch Konzepte aus den Bereichen Soziales Wohnen, öffentliche Versorgung, Gesundheit und Pflege, Bildung und Forschung sowie Inklusion finanziell unterstützen.

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