grau.blau.türkis.grün. Was hat es mit der Farbskala für Wasserstoff auf sich?

Wasserstoff ist ein chemisches Element mit dem Symbol H (für lateinisch hydrogenium „Wassererzeuger“; von altgriechisch ὕδωρ hydōr „Wasser“ und γίγνομαι gignomai „werden, entstehen“) und der Ordnungszahl 1. Im Periodensystem steht es in der 1. Periode und der 1. IUPAC-Gruppe (Quelle: Wikipedia).

Wasserstoff ist das häufigste chemische Element im Universum, jedoch nicht in der Erdrinde. Er ist Bestandteil des Wassers und beinahe aller organischen Verbindungen. Somit kommt gebundener Wasserstoff in sämtlichen lebenden Organismen vor (Quelle: Wikipedia).

Wasserstoff ähnelt dem Erdgas: Er ist gasförmig und verursacht bei der Verbrennung sehr hohe Temperaturen. Er ist daher als Kraftstoff in der Industrie und im Verkehrssektor sehr nützlich. Er kann aber auch als Rohstoff für die Herstellung aller Arten von Kunststoffen verwendet werden, die heute aus Erdöl hergestellt werden.

Chemisch enthält eine Tonne Wasserstoff eine Energiemenge von 33.330 Kilowattstunden. Das entspricht dem durchschnittlichen jährlichen Strom-Energieverbrauch von 11 Drei- Personen-Haushalten in einem Mehrfamilienhaus (ohne Durchlauferhitzer). Allerdings kann die chemische Energie nicht zu 100 Prozent in nutzbare Energie umgewandelt werden. Auf dem Weg zum Verbraucher geht je nach Nutzungspfad ein Teil der Energie verloren.

Auszug aus dem Vortrag der OGE zum Thema Wasserstoff im Rahmen der Veranstaltung „Schulterblick Wasserstoff H2 I 120H“ der Digital Campus Zollverein

Je nach Herstellungspfad werden verschiedene „Wasserstoffarten“ nach den Farben Grau, Blau, Türkis und Grün unterschieden.

Grauer Wasserstoff wird aus fossilen Brennstoffen (Kohlenwasserstoffen) durch die Spaltung (Dampfreformierung) von Erdgas gewonnen. Seine Erzeugung ist – abhängig vom eingesetzten fossilen Ausgangsstoff – mit erheblichen CO2-Emissionen verbunden.

Bei Blauem Wasserstoff wird dieses CO2 abgeschieden und gespeichert (Englisch: Carbon Capture and Storage, CCS). Das bei der Wasserstoffproduktion erzeugte CO2 gelangt so nicht in die Atmosphäre. Blauer Wasserstoff ist demnach grauer Wasserstoff, dessen CO2 bei der Entstehung jedoch abgeschieden und gespeichert wird (Carbon Capture and Storage, CCS) oder zur Erzeugung von Kraft-, Treib- oder Grundstoffen verwendet wird (Carbon Capture and Utilization, CCU). Das bei der Wasserstoffproduktion erzeugte CO2 soll mit der CCS-Option durch langfristige unterirdische Speicherung treibhausgasneutral gebunden werden. Im Fall von CCU-Technologien ergibt sich jedoch eine individuelle Treibhausgasbilanz. Diese hängt von der Lebensdauer der hergestellten Produkte bis zur Wiederfreisetzung des gebundenen CO2 in die Atmosphäre ab. Wegen der extrem langen Verweildauer von CO2 als Treibhausgas in der Atmosphäre sind nur äußerst langlebige Produkte (viele Jahrhunderte) geeignet, im Sinne der Begrenzung der laufenden Erderhitzung eine Klimaneutralität zu unterstützen.

Türkiser Wasserstoff ist Wasserstoff, der über die thermische Spaltung von Methan (Methanpyrolyse) hergestellt wurde. Anstelle von CO2 entsteht dabei fester Kohlenstoff. Voraussetzungen für die CO2-Neutralität des Verfahrens sind die Wärmeversorgung des Hochtemperaturreaktors aus erneuerbaren Energiequellen, sowie die dauerhafte Bindung des Kohlenstoffs.

Grüner Wasserstoff wird durch Wasser-Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt. Die Herstellung ist CO2-frei. Nur Grüner Wasserstoff ist wirklich klimafreundlich. Denn nur bei Grüner Wasserstoff fällt in der Produktion kein CO2 an. Zum Vergleich: Beim herkömmlichen (grauen) Wasserstoff entstehen bei der Aufspaltung von Erdgas pro Tonne Wasserstoff rund zehn Tonnen CO2 als Abfallprodukt. Bei blauem Wasserstoff wird dieses CO2 zwar eingefangen und gespeichert – allerdings birgt die Speicherung Risiken, Kosten und wird von der Gesellschaft nicht akzeptiert. Grüner Wasserstoff lässt sich dort am sinnvollsten produzieren, wo genügend erneuerbare Energie zur Verfügung steht, um die Wasser-Elektrolyse zu betreiben. Das Bundesforschungsministerium setzt aus diesem Grund auf strategische Partnerschaften mit Süd- und Westafrika sowie mit Australien. Dort herrschen hervorragende Bedingungen, um Strom aus Wind und Sonne auf ungenutzten Flächen zu produzieren.

Relevant ist Wasserstoff vor allem in den Bereichen, in denen Elektrifizierung in absehbarer Zeit nicht möglich ist, das heißt: Im Bereich Flug-, Fern-, Schwerlast- und Schiffsver kehr. Durch Wasserstoff in synthetischen Kraftstoffen lassen sich diese Verkehrsbereiche klimafreundlich umgestalten. Auch der Antrieb durch reinen Wasserstoff ist eine Option.

Siehe auch https://www.woodmac.com/news/editorial/the-future-for-green-hydrogen/

Rotterdam 20250 – Es wird erwartet, dass bspw. die niederländische Nachfrage nach Wasserstoff im Jahr 2050 bis zu 15 Mt. jährlich betragen wird. Wenn die Hälfte davon über Rotterdam transportiert wird, sind das 7 Mt. Die Nachfrage nach Wasserstoff über Rotterdam aus den Nachbarländern (insbesondere in Deutschland) wird im Jahr 2050 voraussichtlich rund 13 Mt. betragen. Die erforderliche Erzeugung in und der Import über Rotterdam wird daher 20 Mt. betragen. Für eine solche Produktionsmenge ist eine Windkapazität von 200 GW erforderlich. Im niederländischen Teil der Nordsee wird heute 1 GW Windenergie erzeugt. Dies kann bis 2050 auf 60-70 GW ansteigen. Der überwiegende Teil des Wasserstoffs muss daher importiert werden. Dafür werden Importterminals und Pipelines benötigt, wie sie derzeit für Öl(produkte) genutzt werden. Ab 2030 ist ein Import und Transport in großem Umfang in das Hinterland vorgesehen, um die Industrie in Geleen, Limburg, und Nordrhein-Westfalen mit nachhaltiger Energie versorgen zu können.

Quelle: Het Financieele Dagblad vom 22.08.2020; Autor Marjolein Luiken. Siehe auch https://www.portofrotterdam.com/sites/default/files/waterstofeconomie-in-rotterdam-factsheet.pdf?token=-ZrjwJcp

„Wasserstoff ist die Energie des 21. Jahrhunderts. In Nordwesteuropa können wir nicht genug Wasserstoff erzeugen. Daher werden große Mengen importiert werden müssen.“

Press photo CEO Allard Castelein_2

CEO des Hafenbetriebs Rotterdam, Allard Castelein, CEO

Zur nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung siehe https://www.bmbf.de/files/die-nationale-wasserstoffstrategie.pdf (Stand Juni 2020)

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Green Bond – was ist das?

Green Bonds sind Anleihen, deren Emissionserlöse ausschließlich zur anteiligen oder vollständigen (Re-)Finanzierung geeigneter grüner Projekte verwendet werden und die an den vier Kernkomponenten der Green Bond Principles (kurz „GBP“; siehe hierzu auch Green Bonds Principles ) ausgerichtet sind. Dabei kann es sich um neue und/oder bereits bestehende Projekte handeln.

Derzeit (zweite Jahreshälfte 2020) läuft eine Konsultation der EU zu Green Bonds (Green Bond Consultation Document).

Green Bonds sind abzugrenzen von Social Bonds (siehe hierzu Social Bonds Principles aus Juni 2020) sowie den Sustainability Bonds (siehe hierzu Sustainability Bonds Guidelines aus Juni 2018) zu denen es inhaltliche Überschneidungen geben kann.

Die vier Kernkomponenten der GBP (die sich so auch bei den SBP und SBG wieder finden) sind:

1. Verwendung der Emissionserlöse (Use of Proceeds)

2. Prozess der Projektbewertung und -auswahl (Process for Project Evaluation & Selection)

3. Management der Erlöse (Management of Proceeds)

4. Berichterstattung (Reporting)

Es gibt gegenwärtig vier Arten von Green Bonds (zusätzliche Arten können aus der Weiterentwicklung des Marktes hervorgehen; sie werden im Rahmen der jährlichen GBP Aktualisierung eingearbeitet):

Standard Green Use of Proceeds Bond: eine standardmäßige Schuldverschreibung, die eine Forderung dem Emittenten gegenüber begründet und an den GBP ausgerichtet ist. Der Emittent garantiert die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung der Anleihe. Durch dieses sog. unbedingte Rückgriffsrecht (auch Full- Recourse Financing genannt) auf den Emittenten weist ein Use-of-Proceeds- Bond die gleiche Bonität auf wie andere, nicht-grüne Anleihen dieses Emittenten. BEACHTE: Daraus ergibt sich eine für umweltbewusste Investoren wenig erfreuliche Situation, dass grundsätzlich auch Erträge aus weniger umweltfreundlichen Aktivitäten des Emittenten für den Schuldendienst des Green Bonds herangezogen werden können.

Green Revenue Bond: eine an den GBP ausgerichtete Schuldverschreibung ohne Anspruch gegenüber dem Emittenten, bei der die Zahlungsströme in Form von Umsätzen, Provisionen, Steuern etc. das Kreditrisiko darstellen und deren Emissionserlöse in verwandte oder unverwandte grüne Projekte fließen.

Green Project Bond: eine den GBP folgende Projektanleihe für ein oder mehrere grüne Projekte, bei der der Investor direkt den Projektrisiken ausgesetzt ist und die mit oder ohne Forderung gegenüber dem Emittenten ausgestaltet sein kann.

Wird ein Green Bond als „Green Revenue Bond“ oder „Green Project Bond“ ausgestaltet, ist ein Rückgriffsrecht auf die Eigenkapitalgeber nicht gegeben. Wie bei einer Projektfinanzierung erfolgen Zinszahlung und Tilgung der Anleihe ausschließlich aus den Einnahmen der Projekte, die durch den Green Bond finanziert worden sind. Das in sich nun geschlossene Umweltkonzept geht für den Anleger allerdings mit einem höheren Ausfallrisiko einher. Dies ist ein Folge aus der Non-Recourse-Ausgestaltung des Green Revenue / Project Bonds mit entsprechenden Auswirkungen auf die Nominalverzinsung.

Green Securitised Bond: eine GBP konforme Schuldverschreibung, die durch ein oder mehrere grüne Projekte besichert ist. Zu dieser Kategorie zählen Pfandbriefe, ABS, MBS oder andere Strukturen. Generell sind die Zahlungsströme aus den Vermögenswerten die erste Rückzahlungsquelle.

(Quelle: GBP Stand Juni 2018 Green Bonds Principles )

Die Grünen Bundeswertpapiere richten sich an diesen von der International Capital Market Association („ICMA“) veröffentlichten Green Bonds Principles aus (Schlaglichter „Grüne Bundeswertpapiere“ ).

Auf europäischer Ebene ist seit Juni 2018 eine Expertengruppe (sog. Technical Expert Group, kurz „TEG“) u.a. damit betraut, die Grundlage einer EU-Normierung für „Grüne Anleihen“ zu erarbeite. Derzeit, Stand September 2020, ist ein Entwurf einer EU-Norm für „Grüne Anleihen“ verfügbar an dem sich auch das Bundesfinanzministerium bereits orientiert (TEG report green bond standard ) sowie ein Anwenderleitfaden (TEG green bond standard usability guide ).

Zum Vergleich der einzelnen Rahmenkonzepte

(Quelle: TEG „EU Green Bond Standard“ Link siehe oben)

Zuordnung der im Rahmen der Rio+20 Konferenz in 2012 erarbeiteten, im Jahr 2015 verabschiedeten, politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen, „Sustainable Debvelopment Goals“ (Ziele zur nachhaltigen Entwicklung kurz „SDG“, diese sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten), zu den GBP Grundsätzen sowie Social Bond Grundsätzen (kurz „SBP“; siehe auch Social Bonds Principles aus Juni 2020).

Die SDGs sind in Deutschland auch unter dem Begriff „Agenda 2030“ geläufig. Der offizielle, etwas sperrige deutsche Titel lautet „Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.

Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf
Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf
Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf
Quelle: https://www.icmagroup.org/assets/documents/Regulatory/Green-Bonds/June-2020/Mapping-SDGs-to-Green-Social-and-Sustainability-Bonds-2020-June-2020-090620.pdf

Nachtrag zu Social Bonds; dies sind Schuldtitel, die neben der Finanzierung von ökologischen Projekten auch Konzepte aus den Bereichen Soziales Wohnen, öffentliche Versorgung, Gesundheit und Pflege, Bildung und Forschung sowie Inklusion finanziell unterstützen.

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